I. Geltung

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Filstal
Tank-& Anlagenbau GmbH, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung abgeändert worden sind.

II. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder die von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt,
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen und Leistungen an uns, für den Fall
unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder- gelegt.
Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder Leistung zu den nachfolgend abgedruckten
Bedingungen


III Angebot, Vertragsschluss und Lieferanten

1.   Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
     Schriftform.
2.   Mündliche Vereinbarungen jeder Art - einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen
     unserer Einkaufsbedingungen hat erst Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
     Kostenvoranschläge sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich
     etwas anderes vereinbart.
3.   Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir
     zum Widerruf berechtigt.
4.   Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung werden verbindlich, wenn der Lieferant
     nicht binnen einer Woche seit Zugang widerspricht.
5.   Unsere Angebote sind freibleibend.
     Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf
     es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages. An dieses Angebot /
     Kostenvoranschlag sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist
     vereinbart wird.
6.   Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Kunden
     nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.
7.   Die Kosten für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags werden im Falle des
     Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten angerechnet.
8.   Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist.
     Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Überreichung oder
     Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
     oder dem Kunden vereinbarter Frist die vertragliche Leistung zu erbringen.
9.   Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in der
     Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht aus- drücklich
     schriftlich vereinbart sind.


10. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag,
    so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Preises oder der
    vereinbarten Vergütung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein
    höherer oder vom Kunden einen geringerer Schaden nachgewiesen wird.
11. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen.
12. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen


IV Lieferung und Montage

1.   Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich.
     Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns
     angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen
     voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann
     haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin
     zu nennen.
2.   Software, die zum Produktlieferumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation, haben wir das
     Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG).
     An solcher Software einschließlich Dokumentation haben wir auch das Recht zur Nutzung mit den
     vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für eine vertragsgemäße Verwendung des Produkts
     erforderlichen Umfang. Wir dürfen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie
     erstellen.
3.   Liefertermine nur nach Vereinbarung.
4.   Höhere Gewalt, Sturm-, Feuer-, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder
     unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Energiemangel, Verzögerungen in der
     Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs-
     und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend
     daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin fertig zu stellen oder innerhalb der
     vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der
     durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
     Wir und der Kunde unverzüglich nach Bekannt werden des Ereignisses zu informieren.
     Zuzammenhang der Ereignisse hat der Kunde keine Vertragsrechtlich zu Schadenersatzanspruch.
5.   Im Falle des Verzuges bei vereinbartem Liefertermin hat der Besteller eine angemessene Nachfrist
     zu setzen.
6.   Lieferzeit beginnt mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.
7.   Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen über verbrauch und Leistung bis zu +/- 10%
     stellen keinen Mangel an Liefergegenstandes dar.


V Sachmängel, Verjährung

1.   Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht
     dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß geliefert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für
     offensichtliche ohne weiteres erkennbare Mängel.
     Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs- und Rügepflicht
     ordnungsgemäß nach zu kommen ist.
2.   Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs insoweit
     ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
3.   Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei einem Unternehmer für
     Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Im Falle der Mangelbeseitigung
     tragen wir die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
     Arbeits- und Materialkosten, Lohnkosten, aber nur soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
     der Auftragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.


4.   Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder
     unsachgemäße Bedienung, Reparaturen durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte
     Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden. Normale Abnutzung und normalen
     Verschleiß, ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht
     wurden. Für diese Schäden übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch
     unser Verschulden verursacht wurden ist.
5.   Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig ist, der Kunde ist
     verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen unverzüglich zu
     informieren. Kunde gibt die Gelegenheit einen nächstgelegenen Termin zu beheben.
6.   Sofern mit der Kunde nichts vereinbart gilt ausschliesslich 12 Monate ab Gefahrübergang.


VI Zahlung und Eigentumsvorbehalt

1.   Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
2.   Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung und zwar
     auch dann, wenn der Kunde Zahlung aufgrund besonders bezeichneter Forderungen geleistet hat. Ist
     der Kunde Vollkaufmann, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung der aus
     der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten einschließlich etwaiger im Interesse
     des Kunden eingegangener Eventual-verbindlichkeiten bestehen
3.   Der Kunde tritt mit Vertragsschluss alle ihn zustehenden Forderungen einschließlich
     Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen aus einem Verkauf, einer Be- und Verarbeitung
     oder Verbindung der von uns gelieferten Waren an uns sicherungshalber ab.
4.   Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlungsverzug auf unsere Aufforderung die Abtretung offen zu
     legen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur
     Verfügung zu stellen. Wir sind auch berechtigt, unsererseits die Abtretung dem Schuldner des
     Kunden gegenüber in diesem Fall zu legen und ihn zur Zahlung an uns aufzufordern.
5.   Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch anderweitig
     sicherungsweise übereignet werden. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen, ist der
     Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
6.   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
     unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu
     verlangen. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag
     dar.


VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern über den
     Onlineshop § 1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

1.   Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop neue und gebrauchte Waren.
2.   Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Verbindliche Kaufvertrag durch die Annahme der
     Bestellung des Kunden durch die Verkäuferin zustande.
3.   Die Bestellung stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
     Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
4.   Wenn der Kunde eine Bestellung im Online-Shop aufgibt, erhält er eine E-Mail, die den Eingang
     seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung).


5.   Der Kunde hat die Möglichkeit per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief bei der Verkäuferin wegen eines
     bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem
     Kunden ein entsprechendes unverbindliches Angebot per E Mail, Brief, telefonisch oder Fax. Der
     Kunde hat dann die Möglichkeit, eine verbindliche Bestellung abzugeben.
6.   Sodann erhält der Kunde eine Mitteilung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren
     Einzelheiten aufführt. Der Vertragstext kann nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden.
     Der Kunde wird daher gebeten, den Vertragstext zu speichern.


VIII        Preis und Zahlung

1.   Die Preise Zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer
2.   Ab Werk einschliesslich Verladung, Exklusiv Verpackung.
3.   30% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung.
     60% Mitteilung der Versandbereitschaft der Hauptteile und Montage
     10% nach Abnahme ohne Abzug
4.   Im Falle der Verzug gesetzlichen Verzugszinsen 8% abgerechnet.


IX. Montage und Ausführung

1.   Arbeiten an einem Stück ohne Unterbrechung durch den Auftraggeber, durchgeführt werden.
2.   Gestellung von Bauwasser und Baustrom erfolgt bauseitig, für uns kostenfrei.
3.   Eventuelle Zusatzarbeiten erfolgen auf Nachweis und Materialnachweis.
4.   Vom Auftraggeber freigegeben werden. Stand- und Wartezeiten bis zur Freigabe werden auf
     Nachweis abgerechnet.
5.   Bei unvorhersehbarem Mehraufwand wird dieser auf Zeit- und Materialnachweis abgerechnet.
6.   Gestellung von ausreichend Stellfläche für Geräte, Fahrzeuge und Equipment bauseitig,
     für uns kostenfrei.
7.   Eventuelle Straßensperrungen oder Genehmigungen werden bauseitig beantragt und getragen.
8.   Stand- und Wartezeiten, Leerfahrten etc. welche nicht durch uns zu verschulden sind, werden
     auf Nachweis zu den anfallenden Kosten abgerechnet.
9.   Mündlicher Absprachen auf der Baustelle sind ungültig und nichtig. Diese müssen vorabschriftlich
     freigegeben werden.


X Geheimhaltung

     Beide Vertragspartner verpflichten sich, Informationen und Unterlagen, die die betrieblichen
     Belange des jeweils anderen betreffen, vertraulich zu behandeln, nicht anderweitig als zu Erfüllung
     des Wartungsvertrags zu nutzen und - soweit es die Erfüllung der Verpflichtungen dieses Vertrages
     nicht erfordert weder aufzuzeichnen, in irgendeiner Weise zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich
     zu machen. Diese Verpflichtungen gelten auch über das Ende dieses Vertrages hinaus. Beide
     Parteien werden ihren Mitarbeiter und/oder Beauftragten entsprechende
     Geheimhaltungsverpflichtungen auferlegen.


XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.   Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen auch für Wechselverbindlichkeiten der Auftragnehmer,
     Auftragnehmer ist Filstal Tank-& Anlagenbau GmbH.

2.   Ist der Kunde Gewerblich oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand der Ort
     des Auftragsnehmers vereinbart. Der Kunde, der nicht Vollkaufmann ist, kann an diesem
     Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein
     solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.   Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich
     das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die einheitlichen Gesetze für den
     internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
     beweglicher Sachen finden keine Anwendung.